Jens Lehmann MdB

Filmkunsthaus auf der Feinkost und Nathanaelkirche erhalten Denkmalschutz-Fördermittel des Bundes in Höhe von insgesamt 10,6 Millionen Euro

Pressemitteilung

Für das geplante Filmkunsthaus auf der Feinkost (Leipzig Zentrum Süd) und die Nathanaelkirche (Leipzig-Lindenau) wurden in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages umfangreiche Denkmalschutz-Fördermittel des Bundes bewilligt.
Das Filmkunsthaus, ein Projekt des Vereins Cinémathèque Leipzig, erhält in den kommenden vier Jahren Bundeszuschüsse in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro. Zusammen mit weiteren Mitteln wird da-mit die denkmalsgerechte Gebäudesanierung in der Feinkost an der Karl-Liebknecht-Straße ermöglicht. In dem Gebäude sollen künftig vielfältige Film-, Medien- und Kulturprojekte in Zusammenarbeit ver-schiedener Projektpartner unter einem Dach zusammengefasst werden.

Bereits zum vierten Mal fördert der Bund die denkmalsgerechte Sanierung der Nathanaelkirche in Leipzig-Lindenau. In diesem Jahr erhält die Gemeinde gut 190.000 Euro, um zusammen mit weiteren Fördermitteln des Freistaates Sachsen sowie Eigenmitteln schwerwiegende Schäden an der Fassade des Kirchenbaus zu beheben. Insgesamt beläuft sich der Zuschuss des Bundes an den Sanierungskosten der Kirche damit auf 710.000 Euro.

Dazu sagt der Leipziger Bundestagsabgeordnete Jens Lehmann: „Das sind wunderbare Nachrichten, nicht nur weil damit weitere wertvolle Bausubstanz in unserer Stadt erhalten werden kann. Beide Ge-bäude sind Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Das Filmkunsthaus ist ein vielversprechendes Projekt, das die Kulturlandschaft in Leipzig bereichern wird. Und darüber, dass Sanierungsarbeiten an der Nathanaelkirche fortgesetzt werden können, freue ich mich persönlich besonders. Die Kirche ist wichti-ges Anlaufzentrum im Leipziger Westen. Ihre kulturellen, pädagogischen und sozialen Angebote werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig ihrer Konfession, genutzt.“

Die Fördermittel sind Bestandteil des Denkmalschutz-Sonderprogrammes der Beauftragten der Bundes-regierung für Kultur und Medien (BKM) und werden jährlich durch den Deutschen Bundestag beschlossen.

Leipzig, 9. November 2018