Jens Lehmann MdB

Status quo

Corona-Hilfen in Deutschland

Welche Hilfen gibt es aktuell? Wie und wo kann man diese beantragen? Wer hat Anspruch auf wie viel Unterstützung? Finden Sie im weiteren Text eine aktuelle Übersicht zu allen Corona-Hilfen. 

I. Überbrückungshilfe II
- Rechtsgrundlage Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
- beantragbar noch bis zum 31.3.2021
- Auszahlungen laufen bereits seit Längerem
- bis zu 90 % Erstattung der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen größer 30 % im Vergleich zum Vorjahresmonat in der Zeit von 9-12/2020 bis maximal 50 T € p. M.

II. Novemberhilfe
- Rechtsgrundlage bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/De-minimis-
Verordnung, 2-4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
- antragsfähig seit 25.11.2020, Abschläge bis 10 T € seit 27.11.2020,
Abschläge bis 50 T € seit 20.11.2020
- Zahlen Sachsen: 14.066 Anträge, davon 13.188 erhaltene
Abschlagszahlungen i.H.v. 56 Mio. €
- reguläre Auszahlung seit 12.1.2021
- bis zu 75 % Zuschüsse bezogen auf den Novemberumsatz 2019
- beantragbar bis zum 30.4.2021

III. Dezemberhilfe
- Rechtsgrundlage siehe bei Novemberhilfe
- antragsfähig seit 22.12.2020, Abschlagszahlung bis 50 T € seit 5.1.2021
- Zahlen Sachsen: 7.387 Anträge, davon 7.071 erhaltene
Abschlagszahlungen i.H.v. 35,8 Mio. €
- reguläre Auszahlungen noch im Januar 2021
- bis zu 75 % Zuschüsse bezogen auf den Dezemberumsatz 2019
- beantragbar bis zum 30.4.2021
 
IV. Überbrückungshilfe III (Arbeitsstand)
- Rechtsgrundlage voraussichtlich bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/
De-minimis-Verordnung, 2-4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe
2020
- beantragungsfähig noch im Januar 2021, Abschlagszahlungen ebenfalls
bereits im Januar bis zu 50 T € p. M.
- Beginn der regulären Auszahlungen Anfang März 2021
- offene Frage Teilwertabschreibung für saisonale und verderbliche
Waren im Einzelhandel
 
V. Neustarthilfe für Soloselbständige
- Alternative zu Überbrückungshilfe III, Wahlrecht
- statt Fixkostenerstattung einmalige Beihilfskostenpauschale in Höhe
von 25 % des Vergleichsumsatzes 12/19-6/20, maximal 5 T €
- beantragbar noch im Januar 2021
- Auszahlungen unmittelbar Anfang Februar 2021

VI. beihilferechtliche Grundlagen
1. Bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/De-minimis-Verordnung
- verlorene Zuschüsse
- keine nennenswerten weiteren Bedingungen
2. Über 1 Mio. € bis 4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
- Beiträge zu ungedeckten Fixkosten im Zeitraum ab März 2020; das sind beispielsweise auch alle Abschreibungen in voller Höhe
und ein fiktiver Unternehmerlohn, wenn kein Geschäftsführergehalt
3. Aktuelle Verhandlungen mit der EU-Kommission laufen zu
einem Beihilferahmen größer 4 Mio. €, u.a. als November- und
Dezemberhilfe Extra. Ebenso wird zur Anhebung der Grenzen der bisherigen beihilferechtlichen Regelungen verhandelt.

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