Jens Lehmann MdB

Diese Woche im Plenum

Betriebsrentner werden entlastet

Die Woche im Bundestag – Ab Januar gilt Freibetrag für Kassenbeiträge

Betriebsrentner sollen ab Januar 2020 finanziell entlastet werden. Der Bundestag will in der kommenden Woche ein Gesetz verabschieden, mit dem ein Freibetrag für den Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten eingeführt wird. Außerdem auf der Tagesordnung des Parlaments steht die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe und die bessere Förderung von Berufstätigen, die sich zum Zwecke des Aufstiegs fortbilden wollen.
Auf die Kassenbeiträge von Betriebsrenten wird nach dem Willen der Koalition zum 1. Januar nächsten Jahres ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt. Erst oberhalb dieser Summe werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Schätzungsweise 60 Prozent der Betriebsrentner werden davon unmittelbar entlastet, die restlichen 40 Prozent werden teilweise von der Neuregelung profitieren. Bislang galt eine sogenannte Freigrenze, die nur Rentnern mit kleinen Betriebsrenten nützte. Der Freibetrag kommt hingegen allen Betriebsrentnern zugute. 

Die neue Freibetragsregelung kosten die Krankenkassen rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Mindereinnahmen sollen durch einen höheren Zuschuss aus dem Gesundheitsfonds und den finanziellen Reserven der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

Meisterpflicht für zwölf Handwerke

In zwölf Handwerken, in denen 2003 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, soll sie wieder eingeführt werden. Das betrifft Berufe wie Fliesen- und Parkettleger, Rolladentechniker und Drechsler oder Raumausstatter und Orgelbauer. Bei ihnen handelt es sich um Handwerke, in denen eine Gefahr für Leben und Gesundheit droht, wenn sie unsachgemäß ausgeübt werden. Betroffen sind auch Handwerker, die mit geschützten Kulturgütern umgehen und sich dafür besondere Kenntnisse aneignen müssen. Wer sein Gewerk bereits jetzt ohne Meisterprüfung ausübt, fällt nicht unter diese Neuregelung.

Berufliche Aufstiegsfortbildungen fördern

Berufliche Fortbildungen, die Berufstätigen einen Aufstieg ermöglichen, sollen stärker gefördert werden – und zwar über alle drei beruflichen Fortbildungsstufen bis zum „Master“-Niveau. Damit will die Koalition beruflichen Qualifizierungswegen den gleichen Stellenwert geben wie akademischen.  Auf diese Weise will sie auch dem Fach- und Führungskräftemangel begegnen. Für das Aufstiegs-BAföG stellt der Bund 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Hilfe für den Wald

Angesichts von Stürmen, Dürreperioden, Bränden und Schädlingsbefall legt die Koalition einen Antrag mit dem Titel „Unser Wald braucht Hilfe – Waldumbau vorantreiben“ zur Abstimmung vor. Zur Beseitigung der Schäden und zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel stellt der Bund für den Zeitraum von 2019 bis 2023 weitere 25 Millionen Euro zur Verfügung. Der Waldklimafonds wird ab 2019 von 19,5 auf 24,5 Millionen Euro jährlich erhöht. Die Koalitionsfraktionen bitten die Regierung darum zu überprüfen, ob diese Mittel ausreichen, und gegebenenfalls einen “Pakt für den Wald“ zu schließen.

Mahnmal für DDR-Opfer

Abgestimmt wird im Bundestag auch über einen Koalitionsantrag mit dem Titel „Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland errichten“. Dieser Antrag ist eine unmittelbare Folge des „Leipziger Aufrufs“, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 14. Oktober in der Messestadt verabschiedet hatte. Sie erinnerte darin an die Bürgerinnen und Bürger der DDR, die vor 30 Jahren gegen das Unrechtsregime auf die Straße gingen und damit die Mauer zu Fall brachten. „Wir setzen uns dafür ein, dass Erinnerung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung auch nach 30 Jahren nicht an Bedeutung für unsere Gesellschaft verlieren“, heißt es in dem Aufruf. Neben dem Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft fordert die Unionsfraktion auch ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig sowie ein Zentrum für Oppositions- und Widerstandsgeschichte am Ort des Archivs der DDR-Opposition in der ehemaligen Stasi-Zentrale.