Jens Lehmann MdB

Letzte Woche im Plenum

Die elfte Sitzungswoche des Jahres 2020 startete mit Besprechungen in den einzelnen Arbeitsgruppen und mit der Fraktionssitzung - nach wie vor unter strenger Einhaltung der Corona-Regularien. 

Aus Anlass des Nationalen Gedenktages an den Volksaufstand in der DDR von 1953 würdigte der Deutsche Bundestag die mutigen Vorkämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit in diesem Teil Deutschlands in einer vereinbarten Debatte, in der auch der zahlreichen Opfer gedacht wurde.

Am heutigen Mittwoch fand außerdem die Regierungsbefragung und die daran anschließende Fragestunde des Bundestages statt.

Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU werden u.a. die folgenden Themen beraten und teils auch bereits abgestimmt:

  • Die Corona-Krise ist eine der außergewöhnlichen Notsituationen, die als Ausnahmetatbestand für die Schuldenbremse in Art. 115 Grundgesetz festgelegt wurde. Die Bundesregierung reagiert auf diese Herausforderung gezielt: Mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2020 soll ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturbelebung und zur Stützung der Wirtschaft finanziert werden.
  • Antrag auf Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes: Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets:
  • Mit dem Nachtragshaushalt wird die Grundlage für einige wichtige Impulse für Wirtschaft und Konsum gelegt. Um diese rasch umzusetzen, wird flankierend ein Haushaltsbegleitgesetz mit den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen beraten. Es umfasst etwa Maßnahmen zur Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur, zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung oder zur Begrenzung eines zu hohen Anstiegs der EEG-Umlage. Nicht zuletzt regelt das Begleitgesetz die Unterstützung der Länder in der Hilfe für den ÖPNV.
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht: Es soll eine gesetzliche Regelung dafür geschaffen werden, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anbieten zu können. Der Gesetzesentwurf enthält Bestimmungen zur Absicherung dieser Gutscheine gegen die mögliche Insolvenz der Reiseveranstalter.

Unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nutzt ihre Regierungserklärung, die sie am 19. Juni abgeben wird, um das Programm der Bundesregierung für die anstehende EU-Ratspräsidentschaft zu erläutern.

Angesichts der Corona-Krise und zahlreicher weiterer aktueller Herausforderungen, wie dem Umgang mit dem Brexit und dem zukünftigen Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, aber auch mit Blick auf das nun beginnende Verfahren zur Festlegung des EU-Haushalts von 2021 bis 2027 kommt der deutschen Ratspräsidentschaft eine große Bedeutung zu.