Jens Lehmann MdB

Diese Woche im Plenum

Bessere Löhne in der Pflege, Berufliche Bildung, Rehabilitierung von Opfern politische Verfolgung in der DDR, Bürokratieentlastung

In dieser Sitzungswoche wird u.a. über bessere Löhne in der Pflege, eine Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung und Gesetze zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der DDR diskutiert. Außerdem stimmt der Deutsche Bundestag über ein Bürokratieentlastungsgesetz ab, das vor allem den Mittelstand um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlasten soll.
Bessere Löhne in der Pflege

Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wird die Grundlage zur Festsetzung von Mindestentgelten in der Pflegebranche geschaffen. Dafür sind zwei Wege möglich: Entweder gibt es einen Tarifvertrag, der die Entgelte auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts regelt. Als Alternative dazu kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch auf Grundlage eines Vorschlags der Pflegekommission ein Mindestentgelt festsetzen.

Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wird es eine Mindestvergütung für Auszubildende geben. Im Jahr 2020 soll sie für das 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen. Bis zum Jahr 2023 sind feste Erhöhungen vorgesehen und ab dem Jahr 2024 soll die Vergütung jedes Jahr entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen steigen. Der Tarifvertrag hat immer Vorrang. Außerdem soll es künftig die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung geben.

Rehabilitierung von Opfern politische Verfolgung in der DDR

Da es auch fast drei Jahrzehnte nach dem Ende des SED-Unrechtsregimes Rehabilitierungsverfahren gibt, werden die Gesetze zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der DDR, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das Berufliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz allesamt entfristet. Bessere Regelungen wird es für die Menschen geben, die aus politischen Gründen in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der DDR untergebracht wurden. Zudem soll die Mindesthaftdauer für den Bezug der Opferrente von 180 auf 90 Tage sinken. Für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, die bisher keine Entschädigung erhalten, ist eine Einmalzahlung geplant.

Bürokratieentlastung vor allem für den Mittelstand

Bereits eine Woche nach der Einbringung in den Bundestag soll das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz von der Koalition beschlossen werden. Es wird vor allem die mittelständische Wirtschaft um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlasten. Mit dem Gesetz wird die elektronische Krankmeldung eingeführt. Außerdem können Meldescheine in Hotels künftig auch digital abgegeben werden. Wichtig ist auch, dass die elektronische Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen von zehn auf fünf Jahre halbiert werden und Betriebsgründer ihre Umsatzsteuervoranmeldung nur noch vierteljährlich und nicht wie bisher monatlich abgeben müssen.